Anerkennung von Aus- und Fortbildungen über die ZFS

 

 

ZFS-Qualifikationskurs „Schneesportunterricht in der Schule“ ab 2018

Anerkennung der Lizenz zur DSV Grundstufe, wenn die Prüfung im praktischen Teil mit der Note 2,5 oder besser absolviert wurde

 

ZFS-Qualifikationskurs „Schneesportunterricht in der Schule“ bis 2017

Bis zu 5 Jahre nach Ausbildungsabschluss und bei Erfüllen der Kriterien (Note mind. 2,5 in der Praxis) => Anerkennung DSV Grundstufe durch Teilnahme an einer Fortbildung inkl. Technikprüfung

Mehr als 5 Jahre nach Ausbildungsabschluss und/oder bei Nichterfüllen der Kriterien => Anerkennung DSV Grundstufe durch Teilnahme an einem einwöchigen Ausbildungs- und Prüfungslehrgang (Prüfung in Technik, Methodik und Theorie)

 

Anerkennung der Lizenz:

  • Schriftlicher Antrag an den HSV
  • Einreichung der Ausbildungsnachweise mit Noten bzw. Empfehlung der ZFS
  • Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung mit mind. 9 UE (nicht älter als zwei Jahre)
  • Mitgliedschaft in einem Verein, der dem Hessischen Skiverband angeschlossen ist und Befürwortung der Anerkennung durch den Verein

Anerkennung von ZFS-Fortbildungen

ZFS-Fortbildungen im Umfang von mindestens 3 Tagen werden in jedem zweiten Fortbildungszyklus zur Lizenzverlängerung der DSV Grundstufe oder des DSV Instructors anerkannt, sofern in dem Zyklus dazwischen eine HSV-/DSV-Fortbildung besucht wird und die Lizenz nicht abgelaufen ist. ZFS-Lehrgänge 2019/20